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Weiffen, Brigitte
(2015).
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-05348-2_71
Abstract
Nach Kriegen und Diktaturen stellt der Umgang mit gewaltsamer Vergangenheit eine Herausforderung für Transformationsgesellschaften dar. Für die Aufarbeitung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen ist der Begriff Transitional Justice gebräuchlich. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen beschreibt das Konzept in seinem Bericht über Rechtsstaatlichkeit und Transitional Justice aus dem Jahr 2004 als „die gesamte Palette von Prozessen und Mechanismen, die dem Bestreben einer Gesellschaft dienen, schwerwiegende Verbrechen der Vergangenheit aufzuarbeiten, um Verantwortlichkeit, Gerechtigkeit und Versöhnung zu erreichen. Dazu können sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Mechanismen ohne oder mit unterschiedlichem Ausmaß internationaler Beteiligung, individuelle Strafverfolgungen, Entschädigungen, die Suche nach der Wahrheit, institutionelle Reformen, Überprüfung und Säuberung, oder eine Kombination mehrerer dieser Mechanismen gehören“ (UN Security Council 2004).